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Beitragsordnung

§ 1 Höhe des Beitrags
Der jährliche Mindestbeitrag für Mitglieder beträgt pro Familie 30 Euro und pro einzelne Person 20 Euro.
Für Schüler, Studenten und Auszubildende gibt es einen ermäßigten Jahresbeitrag von 10 Euro.

§ 2 Entrichtung des Beitrags

1. Der Mitgliedsbeitrag wird im Januar für das gesamte Kalenderjahr bzw. im Monat des Eintritts entrichtet.

2. Die Entrichtung des Beitrags erfolgt im Bankeinzugsverfahren, wenn dem nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen.

3. Ist ein Mitglied ein Jahr im Beitragsverzug, wird es aus der Mitgliederliste gestrichen.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 08.04.2003 in Kraft.